Inklusion

Gemeinsam lernen und erleben an der GS Beiertheim

Inklusion sollte selbstverständlich sein und ist Auftrag jeder Schule. Wir verstehen uns als Schule für alle Kinder des Stadtteils. Wir sind überzeugt, dass unsere ganze Schulgemeinschaft von Inklusion profitiert.

Zur Umsetzung haben wir folgende Leitgedanken mit Eltern und Lehrkräften erarbeitet:

  • Wir nehmen Kinder mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot in unsere Grundschule auf.
  • Wir unterstützen alle Kinder und bieten den Rahmen für ihre Teilhabe am Schulleben.

Konkret bedeutet dies: Wir lernen und erleben gemeinsam, unternehmen Ausflüge, Schullandheimaufenthalte, Lerngänge, Schul- und Sportfeste  wie jede andere Grundschule auch. So entfallen z.B. keine Ausflüge in den Wald, weil ein Kind mit Rollstuhl in der Klasse ist, vielmehr suchen wir engagiert Lösungen, auch hier alle Kinder mitzunehmen. Dazu gehört auch die Mitarbeit von Sonderpädagogen im Pädagogenteam der Schule und die Kooperation mit Fachkräften und Diensten der Sonderpädagogik.

  • Wir wollen Inklusion gestalten und keine weitere Form der Sonderschule sein.

Nach unserer Erfahrung können ca. 2 – 3 Schüler*innen mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot gut in eine Grundschulklasse aufgenommen werden.

  • Wir sind eine Stadtteilschule und  wollen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention wohnortnahe Grundschule für alle Kinder sein.

Dazu gehört auch, dass die Kinder unserer Schule Freundschaften untereinander am Nachmittag pflegen können. Unsere Schüler*innen  sollten im Stadtteil Beiertheim oder der direkten Umgebung wohnen.

Wenn Sie Eltern eines Kindes mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot sind und aus unserem Stadtteil kommen, sprechen Sie uns frühzeitig, möglichst zu Beginn des letzten Kindergartenjahres, an. Der persönliche Kontakt ist uns wichtig. So können wir Sie beraten, mit allen Verantwortlichen gemeinsam ihren individuellen Bedarf ermitteln und versuchen rechtzeitig die notwendigen Rahmenbedingungen für den Schulbesuch ihres Kindes zu schaffen.

Wenn Sie im Schulbezirk einer anderen Grundschule wohnen, bitten wir Sie, mit der Schulleitung Ihrer Grundschule Kontakt aufzunehmen. Die Anträge (Antrag der Erziehungsberechtigten auf Überprüfung, INKLU-Antrag etc.) müssen an der Stammgrundschule gestellt werden.

Das Staatliche Schulamt Karlsruhe entscheidet, an welcher Grundschule Ihrem Kind ein Schulplatz angeboten werden kann. In der Regel werden Gruppenlösungen an den inklusiven Standorten gebildet.