Liebe Eltern,
bevor Sie der Jahresschlussbrief erreicht, ist es mir ein Anliegen, in Bezug auf folgende Punkte für (rechtliche) Klärung zu sorgen:
1. Wir beobachten immer wieder SchülerInnen, die zu spät zum Unterricht erscheinen. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind den Schulweg so antritt, dass es nach Möglichkeit nicht früher als zehn Minuten vor Unterrichtsbeginn und spätestens mit dem Klingelzeichen das Schulgelände erreicht. So kann ein gemeinsamer Start in den Tag erfolgen und der Unterrichtsablauf wird nicht unnötig gestört. Eltern, deren Kinder wiederholt zu spät in den Unterricht kommen, werden von der jeweiligen Lehrkraft informiert werden. In diesen Fällen ist es wichtig, in gemeinsamer Verantwortung Maßnahmen zu vereinbaren, die das Kind dabei unterstützen können, pünktlich in der Schule anzukommen.
2. Aufsichtführende Lehrkräfte haben in letzter Zeit öfters zurückgemeldet, dass sich vereinzelt SchülerInnen teilweise bis zu 20 Minuten vor Unterrichtsbeginn auf dem Schulgelände tummeln. Ich möchte diesbezüglich daran erinnern, dass die Aufsichtspflicht der Schule jeweils 10 Minuten vor dem Klingelzeichen zur ersten Stunde um 7.30 Uhr und zur zweiten Stunde um 8.20 Uhr beginnt. Es besteht davor kein Unfallschutz, falls Ihrem Kind etwas zustoßen sollte. Ich bitte Sie, diesen Hinweis sehr ernst zu nehmen und im Bedarfsfall auf die Leistungsangebote der ergänzenden Betreuung (oder des Horts) zurückzugreifen. Nur dann ist Ihr Kind vor Beginn der Aufsichtspflicht der Schule betreut bzw. im Falle eines Unfalls im Schulhaus oder auf dem Schulgelände versicherungsrechtlich geschützt. Ich werde mit dem Beginn des neuen Schuljahres nochmals daran erinnern und mich persönlich an die Eltern wenden, deren Kinder wir zu früh auf dem Schulgelände antreffen.
3. Mir ist bewusst, dass eine fotographische Dokumentation der schulischen Aktivitäten Ihres Kindes als etwas sehr Wertvolles und Bereicherndes angesehen wird. Schließlich ermöglicht das insbesondere Ihnen als Eltern ein Festhalten von Erinnerungen während einer besonderen Lebensphase Ihrer Kinder. Dennoch müssen dabei insbesondere während des Schulbetriebs und bei schulinternen Veranstaltungen die Vorgaben des Personenschutzes bezüglich der SchülerInnen, Lehrkräfte und MitarbeiterInnen beachtet und eingehalten werden. Ich möchte Sie deshalb freundlich darum bitten, vor dem Fotografieren oder einer Filmaufzeichnung das Einverständnis der zuständigen Lehrkraft oder der Schulleitung einzuholen.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit und Ihr Verständnis. Wenn Sie Fragen zu den o.g. Themen haben, zögern Sie bitte nicht, mit mir Verbindung aufzunehmen.
Für heute herzliche Grüße
Ina Berger / Rektorin