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Schulordnung

Das sind wir

Hausordnung der Grund- und Hauptschule Beiertheim

Die Hausordnung ist Grundlage für ein geordnetes Zusammenleben in der Schule. Sie soll eine Atmosphäre für erfolgreiches Lehren und Lernen schaffen und einen geregelten Ablauf des Unterrichts ermöglichen.

Der Geltungsbereich der Hausordnung umfasst das Schulgebäude und das Schulgelände.

1. UNTERRICHTSBEGINN / UNTERRICHTSENDE

a) Komme frühestens 10 Minuten von Unterrichtsbeginn und suche nach dem Läuten den Unterrichtsraum auf.
b) Eltern, die ihre Kinder begleiten oder abholen, warten auf dem Schulhof, nicht in den Fluren.
c) Bei Regen können sich die Schüler im Eingangsbereich aufhalten. Sie müssen sich dort ordentlich verhalten.
d) Die Lehrkraft beginnt und beendet den Unterricht.
e) Wenn die zuständige Lehrkraft nicht rechtzeitig eintrifft, wird durch den Klassensprecher die Schulleitung verständigt.
f) Unentschuldigte Unterrichtsversäumnisse müssen nachgeholt werden.

2. VERHALTEN AUF DEM SCHULGELÄNDE

a) Belästige niemanden durch Lärmen oder rücksichtsloses Benehmen und unterlasse Raufspiele, Radfahren, Schneeballwerfen und "Schleifen" im Schulgelände.
b) Das Betreten und Verlassen des Schulhauses soll geordnet geschehen. Gegenseitige Rücksichtnahme ist unerlässlich.
Nach Unterrichtsschluss ist das Schulgelände unverzüglich zu verlassen.
c) Das Mitbringen von Tieren und gefährlichen Gegenständen (z.B. Feuerwerkskörpern, Waffen jeglicher Art, ätzenden und stinkenden Flüssigkeiten, Laserpointern usw.) ist verboten.
d) Im gesamten Schulbereich besteht Rauchverbot.

3. UMGANG MIT DEM EIGENTUM ANDERER

Schone die Schulanlage, die Einrichtungen und die Lehr- und Unterrichtsmittel
Wer vorsätzlich oder leichtfertig das Eigentum der Schule oder Mitschüler beschädigt oder zerstört, trägt die Kosten der Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung (Bücher, Sportgeräte, Lehrmittel, Werkzeuge, Wände, Stelltafeln usw.).
Die Turnhalle darf nur mit sauberen Turnschuhen betreten werden. Die Umkleideräume müssen nach dem Unterricht sauber zurückgelassen werden. Fach-, Lehrmittel- und Materialräume betreten die Schüler nur in Begleitung einer Lehrkraft.

4. VERHALTEN IN DEN PAUSEN

Kleine Pausen
In den kleinen Pausen verlassen wir nur bei Zimmerwechsel und in dringenden Fällen das Klassenzimmer. Das Herumrennen und Spielen auf den Fluren während dieser Zeit ist wegen Unfallgefahr nicht gestattet.

Große Pausen
a) Die Schüler suchen zu Beginn der großen Pausen unverzüglich den Pausenhof auf. Es bleibt kein Schüler im Haus. Ein Aufenthalt im Klassenzimmer ist nur mit Zustimmung einer Lehrkraft erlaubt.
b) Die Lehrkräfte sorgen für eine gründliche Belüftung und verlassen als letzte die Klassenzimmer (und schließen ab).
c) Bei schlechter Witterung wird durch dreimaliges Klingenzeichen angezeigt, dass die Hofpause entfällt und die Schüler im Klassenzimmer bleiben. Die Lehrkräfte der 2. und 4. Unterrichtsstunde übernehmen die Aufsicht.
d) Während der Hofpausen kontrollieren beauftragte Schüler der Abschlussklasse mit der Lehreraufsicht das Schulgelände. Die Schüler haben den Weisungen der Aufsicht Folge zu leisten.
e) Der Pausenhof darf aus versicherungsrechtlichen Gründen nur in Ausnahmefällen mit Genehmigung einer Lehrkraft verlassen werden.
f) Das Ballspielen ist nur mit Softbällen erlaubt.
g) Die große Pausen enden mit dem Klingelzeichen. Die Schüler suchen wieder ihre Unterrichtsräume auf. Die unterrichtende Lehrkraft übernimmt von da an die Aufsicht. Die im Hof Aufsichtführende verlassen den Pausenhof zuletzt.

5. Sauberkeit

b) Die Ablagefächer unter den Schülertischen sind zur Ablage von Heften und Büchern bestimmt, nicht für Abfälle.
c) In jeder Klasse sollte ein Ordnungsdienst eingerichtet werden, der auch im Klassenbuch zu vermerken ist.
d) Fenster dürfen nur in Anwesenheit der Lehrkraft und mit deren Erlaubnis geöffnet werden.
e) Das Kaugummikauen ist im Unterricht und im Schulhaus untersagt. Bei Arbeiten und Tests KANN das Kaugummikauen erlaubt werden.
f) Auf Sauberkeit der Unterrichtsräume vor dem Verlassen durch die Schüler ist zu achten. Die Stühle sind mit der Sitzfläche auf die Tische zu stellen.
g) Besondere Sauberkeit ist in den Toiletten zu halten.

6. Mobiltelefone, MP3-Player u.a.

Mobiltelefone, MP3-Player, CD-Player, Quix und andere Abspielgeräte dürfen während des Schulbesuchs nicht benutzt oder eingeschaltet werden.

7. SONDERFÄLLE

a) Im Brandfall oder bei Brandfallübungen gelten die besonderen Anweisungen des Alarmplanes
b) Unfälle und andere Vorkommnisse innerhalb des Schulgeländes sind unverzüglich einer Lehrkräft oder der Schulleitung zu melden.

8. EIN VERSTOß GEGEN DIE HAUSORDNUNG KANN FOLGEN HABEN

Fehlverhalten wird im Klassentagebuch vermerkt und kann sich auf die Verhaltensnote auswirken. Bei wiederholtem Fehlverhalten kann ein Ausschluss vom Unterricht bzw. Ausschluss aus der Schule gemäß Schulgesetz erfolgen.

9. ALLGEMEINER HINWEIS

Jede Klasse kann sich im Rahmen der Hausordnung eine eigene Klassenordnung geben. Folgende Punkte sollten berücksichtigt werden:
- Einteilung eines Ordnungsdienste
- Pflege der Tafel
- Beseitigung der Abfälle
- u.a.

Schlussbemerkung:
An unserer Schule soll Wiedergutmachung, Schadensausgleich und die Aufarbeitung von Versäumtem vor Strafe stehen.
es ist die Aufgabe aller Eltern, Lehrerinnen, Lehrer, Schülerinnen und Schüler, diejenigen, die gegen Schulregeln verstoßen, auf ihr falsches Verhalten aufmerksam zu machen und die Einhaltung der Hausordnung anzumahnen. Wie die Wiedergutmachung erfolgt, wird im gemeinsamen Gespräch der beteiligten einschließlich einer Lehrkraft festgelegt.



GÜLTIG AB 1.04.2007



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